Seitenbereiche
Inhalt

Steuernews für Mandanten

Steuerliche Behandlung von Xetra-Gold und Rohstoffzertifikaten

Bestimmte als Inhaberschuldverschreibung ausgekleidete Wertpapiere wie das „Xetra-Gold“ räumen dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung des darin verbrieften Goldbestandes ein. Diese Wertpapiere lieferten in der Vergangenheit immer wieder Streitpunkte mit der Finanzverwaltung. Bereits in 2015 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne auf Xetra-Gold- Inhaberschuldverschreibungen bestätigt. In dem Urteil vom 6.2.2018 (IX R 33/17) hat der BFH entschieden, dass die Einlösung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, nicht der Einkommensteuer unterliegt, wenn die Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Einkommensteuergesetz - EStG) verstrichen ist.

Änderung BMF-Schreiben

Mit Änderung der Rz. 57 des BMF-Schreibens vom 18.1.2016 (BStBl I S. 85) durch das BMF-Schreiben vom 19.02.2021 (IV C 1 - S 2252/19/10003:007) folgt die Finanzverwaltung nun der Rechtsprechung des BFH. Demnach liegt keine Kapitalforderung vor, wenn die Vertrags- bzw. Emissionsbedingungen vorsehen, dass der Emittent das zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig in Gold oder einen anderen Rohstoff zu investieren hat und ausschließlich ein Anspruch auf Auslieferung des hinterlegten Rohstoffs oder ein Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung des Rohstoffs besteht.

Negative Einlagezinsen

Bekräftigt hat die Finanzverwaltung in Rz. 129a ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Negativzinsen. Während in der Literatur die Auffassung vertreten wird, dass solche Zinsen negative Kapitaleinkünfte darstellen, sieht die Finanzverwaltung darin eine „Verwahr- und Einlagegebühr“, welche durch den Sparer-Pauschbetrag (€ 801,00 bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung) abgegolten ist. Auch bei Staffelzinsanleihen besteuert die Finanzverwaltung nur die positiven Zinsen. Ist die Gesamtverzinsung positiv, zahlt der Anleger Abgeltungsteuer. Ist die Gesamtverzinsung negativ, stellt diese eine Verwahr- oder Einlagegebühr dar. Auf Negativzinsen bleiben Anleger somit sitzen.

Stand: 29. März 2021

Bild: New Africa - stock.adobe.com

Über uns: Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen. Wir sind Ihre Steuerberater an der Weinstraße mit Sitz in Neustadt und Mannheim. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WANGLER und Partner Steuerberater | vereidigter Buchprüfer | Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.