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Steuernews für Mandanten

Förderung im Detail

Der Bund fördert in 2023 ausschließlich die Anschaffung von reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen mit einer Umweltprämie zwischen € 3.000,00 und € 4.500,00. Die Prämienhöhe hängt vom Nettolistenpreis (NLP) ab. Bei einem NLP bis zu € 40.000,00 beträgt der Umweltbonus € 4.500,00. Für Fahrzeuge mit einem NLP von mehr als € 40.000,00 bis zu € 65.000,00 reduziert sich die Förderung auf € 3.000,00. Ab dem 1.9.2023 erhalten nur noch Privatpersonen den Umweltbonus. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge wird die Förderung zum 31.12.2022 eingestellt.

Förderung ab 2024

Ab 2024 werden nur noch Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu € 40.000,00 mit einem Umweltbonus von € 3.000,00 gefördert. Für höherpreisige Fahrzeuge gibt es keine Förderung mehr. Anspruch auf den Umweltbonus haben nur Privatpersonen. 

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: pikselstock - stock.adobe.com

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WANGLER und Partner Steuerberater | vereidigter Buchprüfer | Wirtschaftsprüfer
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